Im Zuge des 1. Förderprogramms zum Breitbandausbau wurden in Jandelsbrunn die Bereiche Jandelsbrunn, Laßberg, Schlag, Kaltwasser, Wollaberg sowie Hinterwollaberg mit schnellem Internet von mind. 2 MBit/s bis 16 MBit/s versorgt.
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen 2. Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Erschließungs- und Kumulationsgebieten von mind. 30 MBit/s – 50 MBit/s an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.
Die Gemeinde Jandelsbrunn sieht derzeit für 4 räumlich abgegrenzte Gebiete die Möglichkeit, mit staatlichem Zuschuss die Breitbandanschlüsse wesentlich zu verbessern.
Die festgelegten Gebiete sind der Raum Jandelsbrunn, Laßberg, Aßbergerweid, Aßberg und Neuweid, der Bereich Wollaberg, Grund, Heindlschlag, das Gebiet Vordereben, Neufang und Hintereben, sowie ein Gebiet, das den Bereich Zielberg umfasst (siehe Menüpunkt „Bedarfsermittlung„). Dort wo bereits jetzt 50 MBit/s oder mehr verfügbar wäre ist ein geförderter Ausbau nicht möglich.
Von einem Ausbau profitieren alle Haushalte, die an Kabelverzweigern hängen, die in den genannten Gebieten liegen – auch dann wenn der Haushalt selbst nicht in den Ausbaugebieten liegt!
Die Bedarfsermittlung ist erfolgreich abgeschlossen worden (siehe Menüpunkt „Istanalyse-Ergebnis„).
Im Anschluss an die Istanalyse wird die erforderliche Markterkundung durchgeführt. Findet sich im Zuge der Markterkundung kein entsprechender Anbieter, erfolgt ein diskriminierungsfreies Auswahlverfahren zur Ermittlung eines geeigneten Netzbetreibers zum Aufbau eines NGA-Netzes in den festgelegten Erschließungsgebieten.
Die Gemeindeverwaltung versucht, die nötigen Schritte des Förderprogrammes so zügig wie möglich abzuarbeiten. Dennoch ist davon auszugehen, dass schnellere Anschlüsse nicht vor Ende 2014 beauftragt werden können.
Infos zum Förderverfahren:
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.
Die Gemeinde Jandelsbrunn hat vier Erschließungsgebiete (Kumulationsgebiete) festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Die Erschließungsgebiete können den Übersichtskarten (siehe Downloads unten) entnommen werden. Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen, Freiberuflern, Dienstleistern und Gewerbetreibenden gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.
Die Gemeinde Jandelsbrunn will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie verschiedene Verfahrensschritte sukzessive abzuarbeiten. Im ersten Schritt ist der Bedarf nach Hochgeschwindigkeitsinternet im Gemeindegebiet festzustellen.
Unternehmen in der Gemeinde Jandelsbrunn sind nun aufgefordert, ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis 16.12.2013 zu melden. Hierfür haben wir ein Formular vorbereitet.
Ihre aktuelle Down- und Upstreamrate können Sie mit Hilfe des Geschwindigkeitstests der Bundesnetzagentur unter folgendem Link ermitteln:
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes.
Aus gegebenem Anlass wird der Abgabetermin für die Angebotsabgabe auf den 13.04.2015, 11:00 Uhr verlängert.
Die Gemeinde Jandelsbrunn führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in mehreren von der Gemeinde definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 durch.
Die Unterlagen der Bekanntmachung können über nachfolgende Links abgerufen werden:
Die Gemeinde Jandelsbrunn hat vom 30.12.2014 bis 13.04.2015 ein Auswahlverfahren gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durchgeführt.
Das Ergebnis der vorgesehenen Auswahlentscheidung ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.
Am 20. November 2012 hat die Europäische Kommission die Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (Breitbandrichtlinie) genehmigt. Die Richtlinie trat nach Veröffentlichung im Staatsanzeiger mit Wirkung vom 1. Dezember 2012 in Kraft.
Am 10.07.2014 wurde durch die Bayerische Staatsregierung eine aktualisierte Fassung der Breitbandrichtlinie (BbR) verabschiedet, die wesentliche Verbesserungen hinsichtlich den Förderkonditionen und der kommunalen Unterstützung, aber auch im Förderprozess der zu durchlaufenden Verfahrensschritte enthält.
Ziel der Breitbandrichtlinie (BbR) ist es, den exponentiell steigenden Bandbreitenbedarf an Übertragungsraten unseres IT- und Wirtschaftsstandortes möglichst gerecht werden zu können. Mit dem Ausbau dieses wichtigsten globalen Kommunikationsmediums im Bereich sämtlicher Wirtschaftszweige will die Bayerische Staatsregierung die Spitzenposition des IT- und Wirtschaftsstandorts Bayern weiterhin verteidigen.
Zweck der Förderung ist der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 MBit/s im Download in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind und in denen sie nach Nr. 4.3 in den kommenden drei Jahren von privaten Investoren wahrscheinlich auch nicht errichtet werden (sogenannte „weiße NGA-Flecken“). Grundsätzlich sollen allen möglichen Endkunden in einem Erschließungsgebiet Übertragungsraten von mindestens 30 MBit/s im Download zur Verfügung stehen.
Auswahlverfahren – Bekanntmachung
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes. Die Gemeinde Jandelsbrunn führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem/mehreren von der Gemeinde definierten Erschließungsgebiet(en) im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie BbR)“ in der Fassung vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durch.
Die Unterlagen der Bekanntmachung können über nachfolgende Links abgerufen werden:
Die Gemeinde Jandelsbrunn hat vom 08.10.2016 bis 28.11.2016 ein Auswahlverfahren gemäß Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR) vom 10. Juli 2014, Az.: 75-O 1903-001-24929/14 durchgeführt.
Das Ergebnis der vorgesehenen Auswahlentscheidung ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.
Stellungnahme der Gemeinde Jandelsbrunn bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).
Die Bestätigung kann über nachfolgenden Link abgerufen werden:
Die Gemeinde Jandelsbrunn führt zur Ermittlung eines Netzbetreibers für die Errichtung und des Betriebs eines hochleistungsfähiges NGA-Netzes sowie des Angebots breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Gemeinde Jandelsbrunn im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung nach Punkt 3.3 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie Breitband) ein einstufiges Auswahlverfahren durch.
Die Bekanntmachung erfolgt auf dem Breitbandportal des Bundes unter:
https://www.breitbandausschreibungen.de/publicOverviewDetails/Ausschreibung-beginn/805
Die Ausschreibungsunterlagen können bei der Gemeinde Jandelsbrunn angefordert werden:
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